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Ein guter Vertrag ist einer, wegen dem Sie nicht vor Gericht müssen. Ich entwerfe ihn nach Maß oder prüfe den Entwurf der Gegenseite – für Unternehmen und Privatpersonen, auf Tschechisch, Englisch und Deutsch.
Sie starten einen Onlineshop mit AGB aus dem Internet.
Vorlagen passen oft weder zu Ihrem tatsächlichen Verkauf noch zu den aktuellen Verbraucherschutzregeln. Ich erstelle AGB, die zu Ihrem Betrieb passen.
Ein Kunde hat Ihnen seinen 30-seitigen Rahmenvertrag geschickt.
Ich prüfe ihn, markiere die Risiken – Haftung, Vertragsstrafen, Zahlungsziele, Kündigung – und schlage die Änderungen vor, die sich zu verhandeln lohnen.
Sie leihen einem Bekannten einen größeren Betrag.
Ein Darlehensvertrag mit klaren Raten und gegebenenfalls Sicherheiten – damit Sie das Geld notfalls eintreiben können.
Ein deutscher Partner hat Ihnen einen Vertrag auf Deutsch geschickt.
Ich gehe ihn mit Ihnen auf Deutsch oder Englisch durch und schlage vor, dass er tschechischem Recht unterliegt und tschechische Gerichte zuständig sind. Lässt sich deutsches Recht nicht vermeiden, ziehe ich einen bewährten Kollegen aus Deutschland hinzu.
Verträge unterscheiden sich im Umfang, daher richtet sich das Honorar nach dem Auftrag. Sie kennen es aber immer im Voraus.
Modell und Betrag bestätige ich, nachdem wir die Sache durchgesehen haben. Umfangreichere Vertragsarbeit und langfristige Zusammenarbeit lassen sich auch über eine monatliche Pauschale abdecken.
Eine Vorlage kennt Ihren Fall nicht. Meist fehlen Regelungen zu Haftung, Vertragsstrafen oder Beendigung – und das zeigt sich erst im Streitfall.
Nach tschechischem Recht können die meisten Verträge auch mündlich geschlossen werden, die Schriftform erleichtert aber den Nachweis. Manche Verträge erfordern gesetzlich die Schriftform – etwa die Übertragung einer Immobilie (§ 560 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Ja, auch zweisprachig – nach tschechischem Recht. Ich prüfe auch Verträge, die Ihnen ausländische Partner in ihrer Sprache schicken; ist ausländisches Recht zu beurteilen, arbeite ich mit bewährten Kollegen in Deutschland und Österreich zusammen.
Bei den meisten Verträgen ja. Wo das Gesetz eine besondere Form verlangt, berate ich Sie zur erforderlichen Unterschrift.
Den Termin vereinbaren wir im Voraus je nach Umfang und Dringlichkeit.
Verwandte Rechtsgebiete
Schicken Sie mir den Entwurf oder beschreiben Sie, was der Vertrag regeln soll. Die ersten 15 Minuten der Beratung sind kostenlos; auf E-Mails antworte ich in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.