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Wenn Ihnen jemand Geld schuldet, entscheiden Zeit und das richtige Vorgehen. Von der ersten Mahnung über die Klage bis zur Zwangsvollstreckung – in Tschechien und im Ausland. Und wenn Sie verklagt werden, helfe ich Ihnen bei der Verteidigung.
Ein Kunde zahlt seine Rechnungen nicht und reagiert nicht auf Mahnungen.
Ein Anwaltsschreiben reicht oft schon. Wenn nicht, beantrage ich einen Zahlungsbefehl – bei unbestrittenen Forderungen meist der schnellste Weg zu einem Vollstreckungstitel.
Ein Handwerker hat eine Anzahlung kassiert und die Arbeit nicht beendet.
Ich prüfe, ob und wie Sie vom Vertrag zurücktreten, und fordere die Anzahlung oder Schadenersatz zurück.
Sie haben von einem tschechischen Gericht einen Zahlungsbefehl oder eine Klage erhalten.
Die Fristen sind kurz – gegen einen Zahlungsbefehl kann innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Melden Sie sich sofort, nicht erst am letzten Tag.
Ein Kunde aus Deutschland hat nicht bezahlt.
Für Forderungen innerhalb der EU steht der Europäische Zahlungsbefehl zur Verfügung. Wo ein Verfahren direkt in Deutschland nötig ist, arbeite ich mit einem bewährten Kollegen vor Ort zusammen.
Das Honorar hängt von der Höhe der Forderung ab und davon, wie weit die Sache geht. Sie kennen es aber immer im Voraus.
Bei Erfolg spricht das tschechische Gericht in der Regel den Ersatz der Verfahrenskosten einschließlich Anwaltshonorar zu – zu zahlen von der Gegenseite. Für Unternehmen mit regelmäßigem Forderungseinzug biete ich auch eine monatliche Pauschale an.
Oft ja – bei Erfolg trägt in der Regel der Schuldner die Kosten. Entscheidend ist aber, ob er zahlungsfähig ist. Das klären wir in der Erstberatung.
Abgesehen davon, dass Schuldner oft zahlen, ist die Mahnung Voraussetzung für die Kostenerstattung. Nach § 142a der tschechischen Zivilprozessordnung hat der Kläger nur dann Anspruch auf Kostenersatz, wenn er dem Schuldner mindestens 7 Tage vor Klageerhebung eine Zahlungsaufforderung geschickt hat.
Nach tschechischem Recht beträgt die allgemeine Verjährungsfrist drei Jahre (§ 629 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Parteien können eine andere Frist vereinbaren. Warten Sie nicht bis zuletzt – nach Verjährung ist die Forderung gerichtlich nicht durchsetzbar, wenn sich der Schuldner darauf beruft.
Der Zahlungsbefehl verpflichtet Sie, innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung zu zahlen oder in derselben Frist Widerspruch einzulegen. Ohne Widerspruch hat er die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Melden Sie sich so schnell wie möglich.
Innerhalb der EU ja, etwa über den Europäischen Zahlungsbefehl. Ist ein Verfahren nach ausländischem Recht nötig, arbeite ich mit bewährten Kollegen in Deutschland und Österreich zusammen.
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Schicken Sie mir Rechnungen, Vertrag und bisherige Korrespondenz. Die ersten 15 Minuten der Beratung sind kostenlos; auf E-Mails antworte ich in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.