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Insolvenz und Entschuldung

Ich vertrete Gläubiger und Schuldner im Insolvenzverfahren – von der Forderungsanmeldung über den Prüfungstermin und Inzidenzstreitigkeiten bis zur Entschuldung. Geschäftsführer berate ich bei der Beurteilung der Insolvenz und der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags.

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Wobei ich helfe

Für Gläubiger

  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Prüfungstermin und Bestreiten von Forderungen anderer Gläubiger
  • Einwände gegen die Genehmigung der Entschuldung
  • Vertretung in der Gläubigerversammlung und im Gläubigerausschuss
  • Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Inzidenzstreitigkeiten und Verteidigung von Sicherheiten

Für Schuldner und Unternehmen

  • Prüfung, ob die Entschuldung der richtige Weg für Sie ist
  • Erstellung und Einreichung des Entschuldungsantrags
  • Aufklärung über die Pflichten des Schuldners während der Entschuldung
  • Beurteilung der Insolvenz eines Unternehmens und der Pflichten des Geschäftsführers
  • Insolvenzantrag für die Gesellschaft

Typische Situationen

Ihr Abnehmer ist insolvent.

Die Forderung muss innerhalb der im Insolvenzbeschluss gesetzten Frist angemeldet werden. Verspätete Anmeldungen berücksichtigt das Gericht nicht – melden Sie sich, sobald Sie vom Verfahren erfahren.

Sie sind mit der Genehmigung der Entschuldung eines Schuldners nicht einverstanden.

Ich erhebe Einwände gegen die Genehmigung der Entschuldung bzw. beantrage deren Aufhebung und vertrete Sie in der Gläubigerversammlung und in den weiteren Verfahrensschritten.

Sie haben Schulden, die Sie nicht zurückzahlen können.

Ich prüfe, ob Sie die Voraussetzungen der Entschuldung erfüllen und welche Form für Sie geeignet ist. Den Antrag erstelle und reiche ich für Sie ein.

Ihr Unternehmen kann fällige Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen.

Der Geschäftsführer muss den Insolvenzantrag unverzüglich stellen, sonst kann er den Gläubigern auf Schadensersatz haften. Ich helfe zu beurteilen, ob Insolvenz eingetreten ist und wie es weitergeht.

So gehe ich für Gläubiger vor

Von der Anmeldung bis zur Verteilung
  1. 1 Registerprüfung Ich prüfe Verfahrensstand, Fristen und bisherige Anmeldungen im Insolvenzregister.
  2. 2 Anmeldung Ich erstelle und reiche die Forderungsanmeldung samt Anlagen und etwaiger Sicherheiten ein.
  3. 3 Prüfung Ich begleite den Prüfungstermin, bestreite zweifelhafte Forderungen und verteidige Ihre.
  4. 4 Befriedigung Ich verfolge die Verwertung der Masse und die Verteilung bis zur Auszahlung.

Kosten

Das Honorar richtet sich nach dem Auftrag. Sie kennen es aber immer im Voraus.

Entschuldungsantrag Gesetzlich ist das Anwaltshonorar für Erstellung und Einreichung des Antrags auf höchstens 4.000 CZK begrenzt, bei gemeinsamer Entschuldung von Ehegatten auf 6.000 CZK.
Vergütung je Rechtshandlung Für Gläubiger – Anmeldung, Bestreiten, Einwände – nach der tschechischen Anwaltsgebührenordnung.
Stundensatz Bei Inzidenzstreitigkeiten und komplexeren Verfahren rechne ich die tatsächlich aufgewendete Zeit ab, auf Wunsch mit Honorarobergrenze.

Das Honorar für die Erstellung und Einreichung eines Entschuldungsantrags ist gesetzlich festgelegt und wird im Insolvenzverfahren geltend gemacht – der Schuldner zahlt es nicht im Voraus.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Forderung anmelden?

Innerhalb der 2-monatigen Frist, zu der der Insolvenzbeschluss die Gläubiger auffordert (§ 136 Abs. 2 Buchst. d des tschechischen Insolvenzgesetzes). Später angemeldete Forderungen berücksichtigt das Gericht nicht und sie werden im Verfahren nicht befriedigt (§ 173 Abs. 1).

Wer kann einen Entschuldungsantrag stellen?

Er muss für den Schuldner von einem Rechtsanwalt, Notar, Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter oder einer akkreditierten Person erstellt und eingereicht werden. Ausgenommen sind Schuldner mit einem Masterabschluss in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften (§ 390a des tschechischen Insolvenzgesetzes).

Wie lange dauert die Entschuldung?

Bei Entschuldung durch Ratenplan in der Regel 3 Jahre ab Genehmigung. Hat der Schuldner in den letzten 20 Jahren bereits eine Restschuldbefreiung erhalten, sind es 5 Jahre (§ 412a des tschechischen Insolvenzgesetzes).

Was kostet ein Entschuldungsantrag?

Das Anwaltshonorar ist gesetzlich auf 4.000 CZK, bei Ehegatten auf 6.000 CZK begrenzt und wird im Insolvenzverfahren geltend gemacht (§ 390a Abs. 3 und 5 des tschechischen Insolvenzgesetzes).

Wann muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen?

Unverzüglich, nachdem er von der Insolvenz erfahren hat oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erfahren müssen (§ 98 des tschechischen Insolvenzgesetzes). Andernfalls haftet er den Gläubigern auf Schadensersatz (§ 99).

Läuft eine Frist im Insolvenzverfahren?

Schicken Sie mir das Aktenzeichen oder eine Beschreibung der Lage. Die ersten 15 Minuten der Beratung sind kostenlos; auf E-Mails antworte ich in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.

michel [at] suchy.legal Zum Kontaktformular