06

Gesellschaften und Corporate

Von der Gründung einer GmbH (s.r.o.) über den Eintritt eines Gesellschafters bis zur Holdingstruktur. Ich sorge dafür, dass Dokumente, Registereinträge und Gesellschafterverhältnisse Ihres Unternehmens in Ordnung sind – damit Sie sich dem Geschäft widmen können.

Termin vereinbaren

Wobei ich helfe

Gründung und Änderungen

  • Gründung einer s.r.o. oder a.s. – Gründungsdokumente und Eintragung ins Handelsregister
  • Holdingstrukturen und Trennung von Vermögen und Betrieb
  • Änderungen im Handelsregister – Sitz, Geschäftsführer, Unternehmensgegenstand
  • Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals
  • Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Auflösung und Liquidation

Gesellschafter und Geschäftsführung

  • Übertragung von Geschäftsanteilen und Aktien
  • Gesellschaftervereinbarungen – Entscheidungen, Ausstieg, Vorkaufsrechte
  • Eintritt eines Investors oder neuen Gesellschafters
  • Geschäftsführerverträge und Vergütung
  • Gesellschafterversammlungen und Umlaufbeschlüsse
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

Typische Situationen

Sie gründen ein Unternehmen mit einem Partner.

Neben dem Gesellschaftsvertrag empfehle ich eine Gesellschaftervereinbarung: wer worüber entscheidet, was passiert, wenn einer aussteigen will, und zu welchem Preis der Anteil übernommen wird.

Sie möchten Vermögen von unternehmerischen Risiken trennen.

Ich entwerfe eine Holdingstruktur – Muttergesellschaft und Töchter, etwa für Immobilien und Betrieb – und begleite Sie bei der Gründung.

Ein Gesellschafter will aussteigen oder seinen Anteil verkaufen.

Ich prüfe, was der Gesellschaftsvertrag regelt, erstelle den Übertragungsvertrag und veranlasse die Eintragung der Änderung.

Der Geschäftsführer hat keinen Geschäftsführervertrag.

Ohne Vertrag und Vergütungsvereinbarung gilt das Amt als unentgeltlich. Ich erstelle den Vertrag und die Unterlagen für die Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung.

So gehe ich bei der Gründung vor

Vom Auftrag bis zur Eintragung
  1. 1 Struktur Wir besprechen Gesellschafter, Kapital, Unternehmensgegenstand und Entscheidungsregeln.
  2. 2 Dokumente Ich erstelle Gründungsdokumente, Erklärungen und Unterlagen für das Gewerbeamt.
  3. 3 Notar Das Gründungsdokument bedarf der Form einer öffentlichen Urkunde – den Notartermin organisiere ich.
  4. 4 Register Ich reiche den Eintragungsantrag ein, trage die wirtschaftlichen Eigentümer ein und übergebe Ihnen die fertige Gesellschaft.

Kosten

Das Honorar richtet sich nach dem Auftrag. Sie kennen es aber immer im Voraus.

Pauschalpreis Für Gründung, Anteilsübertragung oder Registeränderung – der Preis steht vorher fest und ändert sich nicht.
Stundensatz Für Gesellschaftervereinbarungen, Umstrukturierungen und Streitigkeiten rechne ich die tatsächlich aufgewendete Zeit ab, auf Wunsch mit Honorarobergrenze.
Monatliche Pauschale Für Unternehmen, die ihre Corporate-Arbeit – Versammlungen, Register, Verträge – laufend erledigt haben wollen.

Die Preise enthalten weder die Notargebühr für die notarielle Urkunde noch Gerichts- und Verwaltungsgebühren. Laufende Corporate-Arbeit lässt sich auch über eine monatliche Pauschale abdecken.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Gründung einer s.r.o. einen Notar?

Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft und die Gründungsurkunde eines Alleingründers bedürfen der Form einer öffentlichen Urkunde (§ 8 des tschechischen Gesetzes über Handelskorporationen). Die Dokumente erstelle ich, den Notartermin organisiere ich.

Wie viel Stammkapital brauche ich?

Die Mindesteinlage eines Gesellschafters in eine s.r.o. beträgt 1 CZK, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Höheres bestimmt (§ 142 des tschechischen Gesetzes über Handelskorporationen). Mit Blick auf Banken und Geschäftspartner ist ein höheres Kapital aber oft sinnvoll.

Muss ein Geschäftsführer einen Geschäftsführervertrag haben?

Pflicht ist es nicht, aber ohne Vertrag und Vergütungsvereinbarung gilt das Amt als unentgeltlich. Der Vertrag muss schriftlich sein und von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden, sonst wird er nicht wirksam (§ 59 des tschechischen Gesetzes über Handelskorporationen).

Wie wird ein Geschäftsanteil übertragen?

Durch einen schriftlichen Übertragungsvertrag mit amtlich beglaubigten Unterschriften (§ 209 des tschechischen Gesetzes über Handelskorporationen). Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, bedarf die Übertragung an einen Nichtgesellschafter der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (§ 208).

Wann lohnt sich eine Holding?

Typischerweise, wenn Sie wertvolles Vermögen wie Immobilien von betrieblichen Risiken trennen, den Verkauf eines Geschäftsteils planen oder das Unternehmen an die nächste Generation übergeben wollen. Die Eignung prüfen wir stets auch mit einem Steuerberater.

Gründen Sie ein Unternehmen oder ändern Sie die Struktur?

Schreiben Sie mir, was Sie vorhaben. Die ersten 15 Minuten der Beratung sind kostenlos; auf E-Mails antworte ich in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.

michel [at] suchy.legal Zum Kontaktformular