Obligatorische rechtliche Hinweise
- Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten
Am 5. Februar 2016 wurde die Tschechische Rechtsanwaltskammervom Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik ermächtigt, außergerichtliche Verbraucherstreitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Verbrauchern im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen beizulegen (gemäß dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung). Die Website dieser ermächtigten Stelle ist www.cak.cz. - Kündigung eines Vertrages über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen
Nach dem Anwaltsgesetz hat der Mandant das Recht, einen Vertrag über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen jederzeit zu kündigen, auch ohne Angabe von Gründen. Der Vertrag kann eine Kündigungsfrist für den Fall vorsehen, dass der Mandant den Vertrag kündigt; diese darf drei Monate nicht überschreiten. Sofern der Rechtsanwalt und der Mandant nichts anderes vereinbaren oder der Mandant keine anderen Maßnahmen ergreift, hat der Rechtsanwalt während eines Zeitraums von 15 Tagen nach Beendigung des Vertrages alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um eine Beeinträchtigung der Rechte oder berechtigten Interessen des Mandanten zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn der Mandant dem Rechtsanwalt mitteilt, dass er nicht auf der Erfüllung dieser Verpflichtung besteht. - Verhinderung des Waschens von Erträgen aus Straftaten
Der Rechtsanwalt ist eine verpflichtete Person im Sinne des Gesetzes Nr. 253/2008 Slg. über bestimmte Maßnahmen gegen das Waschen von Erträgen aus Straftaten und die Finanzierung des Terrorismus in seiner geänderten Fassung. Nach diesem Gesetz ist der Rechtsanwalt verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung des Waschens von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus zu ergreifen, einschließlich der Identifizierung und Kontrolle des Mandanten.
Umfang der verarbeiteten Daten:
Vor- und Nachnamen, Geburtsnummer oder Geburtsdatum, Wohnsitz, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit; bei natürlichen Personen, die ein Gewerbe betreiben, auch Geschäftsbezeichnung, Unterscheidungszusatz oder sonstige Bezeichnung, Firmensitz und persönliche Identifikationsnummer.Dauer der Datenverarbeitung:
10 Jahre nach der Transaktion.
Zweck der Datenverarbeitung:
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Bekämpfung des Waschens von Erträgen aus Straftaten und der Finanzierung des Terrorismus.Form der Datenverarbeitung:
Aufzeichnung, Anfertigung von Kopien von Dokumenten und Belegen, Auswertung, Archivierung.Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Datenschutzbestimmungen.
Außervertragliche Vergütung
Wenn mit dem Rechtsanwalt keine andere Art der Vergütung vereinbart ist, gilt die sogenannte außervertragliche Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung wird durch die Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. über die Gebühren der Rechtsanwälte und die Entschädigung für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Rechtsanwaltstarif) festgelegt.